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Bild 1: «ÖREB-Client» mit den relevanten ÖREB über ein Grundstück in der Gemeinde Baar
«ÖREB-Client» mit den relevanten ÖREB über ein Grundstück in der Gemeinde Baar
Wesentliche rechtliche Grundlagen
Wesentliche rechtliche Grundlagen Direktionssekretariat der Finanzdirektion Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalagesetz) vom 1. September 1994 ( BGS 154.21 ) Gesetz über
B. Ursachen Schilfrückgang
Seit der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ist im Zugersee ein Rückgang der Schilfbestände zu beobachten. Er hat verschiedene natürliche und vom Menschen beeinflusste Ursachen, die sich gegensei
Gefahrenkarten
Naturgefahren / Gefahrenkarten Die Gefahrenkarten zeigen im Massstab 1:5'000 auf, mit welcher Wahrscheinlichkeit und mit welcher Intensität eine Naturgefahr in einem bestimmten Gebiet auftritt. Sie
Sportanlass
die Beitragshöhe Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung Gesetzliche Grundlagen Sportgesetz vom 29. August 2002 Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand: 1. Feb
Gesetzliche Grundlagen Schweizerisches Register der Urkundspersonen
Gesetzliche Grundlagen Schweizerisches Register der Urkundspersonen EÖBV EÖBV-EJPD ZertES VZertES E-EÖBV ab 1.1.22 BGS 223.11
Beiträge des Arbeitgebers an Vorsorgeeinrichtungen
Die berufliche Vorsorge hat im Gegensatz zur individuellen privaten Vorsorge (Säule 3b) stets dem Grundsatz der Kollektivität und Gleichbehandlung zu entsprechen. Dies bedeutet, dass stets sämtliche Ar abzugsfähig, sofern sie auf einer verbindlichen gesetzlichen, statutarischen oder reglementarischen Grundlage beruhen. Zulässig sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers für die von ihm künftig geschuldeten Beiträge
Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand
Die berufliche Vorsorge hat im Gegensatz zur individuellen privaten Vorsorge (Säule 3b) stets dem Grundsatz der Kollektivität und Gleichbehandlung zu entsprechen. Dies bedeutet, dass stets sämtliche Ar abzugsfähig, sofern sie auf einer verbindlichen gesetzlichen, statutarischen oder reglementarischen Grundlage beruhen. Zulässig sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers für die von ihm künftig geschuldeten Beiträge
Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 20. Oktober 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, si
Infos 1:1 Computing
Schülerinnen und Schülern den digitalen Weg zu beschreiten, Diskus­sionen zu führen und so den Grundstein für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu legen!

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