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Am 20. März 2013 hat der Bildungsrat beschlossen, das Teilkonzept Neugestaltung 9. Schuljahr weiterzuführen. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung vom Herbst 2012 fliessen in die Überarbeitung des
Kabinettausstellung zur Sozialen Fürsorge im Staatsarchiv
20. Oktober in einer Kabinettausstellung Zeitzeugnisse zur sozialen Fürsorge. Sie bildeten die Grundlage zum Forschungsbericht und beleuchten die Rahmenbedingungen der Sozialen Fürsorge im Kanton Zug.
Über den «Lehrkörper» im pädagogischen Diskurs
Verliebtheit offenbarte sich uns jungen Bartlosen gnadenlos. Dennoch war diese „Liebe“ wirksam, denn im Grunde lernte ich in der vierten Klasse vor allem noch, wegen und für Frau I.! Mit selbstorganisiertem Lernen Lehrkörper auch die Körper der Lehrerinnen und Lehrer. Der Körper ist nicht nur die physische Grundlage des Lehrens, sondern letztlich auch das wichtigste Lehrmittel. Der Körper der Lehrpersonen ist heute
Interaktives Lernen und Lehren in der frühkindlichen Bildung
Die Roger Federer Foundation (RFF) unterstützt Bildungsprojekte in der Region des Südlichen Afrikas (Botswana, Malawi, Namibia, Südafrika, Zambia und Zimbabwe). Das Engagement bezieht sich auf die Bi
Integrierte Tagesplätze im Zentrum Dreilinden
Das Alterszentrum Dreilinden bietet ab sofort während einer 2-jährigen Pilotphase integrierte Tagesheimplätze an. Das Alterszentrum Dreilinden bietet ab sofort während einer 2-jährigen Pilotphase int
Schulwahrheiten – 7 Fragen an Silke Schreiber
7 Fragen an Silke Schreiber. Leiterin der Schulentwicklung im Kanton Zug. Um die Defizite vieler Schülerinnen und Schüler in den Kulturtechniken zu beheben, empfiehlt die Ständige Wissenschaftliche K
Schul- und Disziplinarordnung
an der Gestaltung des Zusammenlebens. Sie bilden in ihrem Schulhaus eine Gemeinschaft. Zu den Grundregeln dieses Zusammenlebens gehören: • ein respekt- und rücksichtsvoller Umgang miteinander; • gegenseitige
Datenzugang
Zugang zum Leitungskataster Kt. ZG Gemäss Geoinformationsverordnung (Geo-IV) gehören die im Leitungskataster enthaltenen Informationen der «Zugriffsberechtigungsstufe B» an, weshalb sie nicht grundsä
Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG; Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
Kanton Zug – wie wohl auch die meisten anderen Kantone – nicht über eine genügende gesetzliche Grundlage zur Gewährung von Finanzhilfen an Stammgemeinschaften gemäss Art. 23 EPDG verfügt. Sollen sich die elektronischen Patientendossiers beteiligen, ist zu prüfen, ob auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage für entsprechende Zahlungen durch die Kantone geschaffen werden kann, zumal entsprechende Recht
Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen
Lehrperson und der Erziehungsberechtigten zum Lernprozess der Schülerinnen und Schüler dienen als Grundlage für das Orientierungsgespräch in allen Klassen. Von der 2. Primarklasse bis zur 3. Klasse der

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