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Gerichtspraxis
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Regeste
§ 17 Abs. 3 aV PBG, § 18 lit. a BO Stadt Zug – Verletzung der GemeindeautonomieAus dem Sachverhalt:
A. Die A. AG ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. D. in der Stadt Zug. Auf dem Grundstüc
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Zivilrecht
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Regeste:
Solange der Aktionär seinen GAFI-Meldepflichten nach Art. 697i und Art. 697j OR nicht nachgekommen ist, ruhen gemäss Art. 697m Abs. 1 OR die Mitgliedschaftsrechte, die mit den Aktien verb
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Art. 802 Abs. 4 OR, Art. 823 OR
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Regeste:
Die Auskunft oder Einsicht kann nach Massgabe von Art. 802 Abs. 4 OR angeordnet werden, wenn ein Gesellschafter dies verlangt. Die Gesellschaftereigenschaft muss nicht nur im Zeitpunkt d
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Update Bildungspolitik – Dezember 2021
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Zuger Bildungspolitik im Dezember 2021 Kantonsrat Sitzung vom 16.12.21
Geschäfte DBK
Trakt. 3.2.1 / DBKS-AGS: Postulat Hofer et al. betr. Integrationsklasse auf Sek-I-Stufe : an RR/DBK überwi
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Bewilligungen Berufsausübung
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Informationen zu Bewilligungen Berufsausübung Allgemeines Niemand darf sich im Kanton Zug mit der gewerbsmässigen Behandlung und Heilung von Krankheiten bei Mensch oder Tier befassen, ohne im Besitze
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Berichte FG Musik / Gestalten und NMG
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FG Berichte Musik Gestalten NMG 2021 Fachgruppe Natur-Mensch-Gesellschaft und Arbeitsgruppe Wirtschaft-Arbeit-Haushalt Von Verena Blum (Leitung FG NMG) und Maria Schmid (Leitung AG WAH) Die Fachgrup
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Bauen auf belasteten Standorten
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Informationen zu Bauvorhaben auf im Kataster der belasteten Standorte eingetragenen Grundstücken. Nach Art.3 der Altlastenverordnung (AltlV) können Bauvorhaben auf belasteten Standorten nur unter g
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Ausschlagung Erbschaft
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Ausschlagung der Erbschaft, Ausschlagungserklärung Erbschaft Kantonsgericht Zug gemäss Art. 566 ff. ZGB Kantonsgericht des Kantons Zug Das Ausschlagungsrecht kommt nur Personen zu, denen eine Erbscha
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Jugendlager
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Jugendlager, Nachwuchstrainingslager Generelle Information
An die Organisation und Durchführung von Jugendlagern bzw. Nachwuchstrainingslagern können Lagerbeiträge gewährt werden.
Vorbedingungen
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Investitionen über 50 000 Franken
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Investitionen über 50 000 Franken Generelle Information
An die Errichtung, die Erweiterung, den Ausbau sowie die Sanierung von Sportanlagen und Sportbauten sowie von Gebäuden, Anlagen und Behältnis