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Gerichtspraxis
Regeste § 17 Abs. 3 aV PBG, § 18 lit. a BO Stadt Zug – Verletzung der GemeindeautonomieAus dem Sachverhalt: A. Die A. AG ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. D. in der Stadt Zug. Auf dem Grundstüc
Zivilrecht
Regeste: Solange der Aktionär seinen GAFI-Meldepflichten nach Art. 697i und Art. 697j OR nicht nachgekommen ist, ruhen gemäss Art. 697m Abs. 1 OR die Mitgliedschaftsrechte, die mit den Aktien verb
Art. 802 Abs. 4 OR, Art. 823 OR
Regeste: Die Auskunft oder Einsicht kann nach Massgabe von Art. 802 Abs. 4 OR angeordnet werden, wenn ein Gesellschafter dies verlangt. Die Gesellschaftereigenschaft muss nicht nur im Zeitpunkt d
Update Bildungspolitik – Dezember 2021
Zuger Bildungspolitik im Dezember 2021 Kantonsrat Sitzung vom 16.12.21 Geschäfte DBK Trakt. 3.2.1 / DBKS-AGS: Postulat Hofer et al. betr. Integrationsklasse auf Sek-I-Stufe : an RR/DBK überwi
Bewilligungen Berufsausübung
Informationen zu Bewilligungen Berufsausübung Allgemeines Niemand darf sich im Kanton Zug mit der gewerbsmässigen Behandlung und Heilung von Krankheiten bei Mensch oder Tier befassen, ohne im Besitze
Berichte FG Musik / Gestalten und NMG
FG Berichte Musik Gestalten NMG 2021 Fachgruppe Natur-Mensch-Gesellschaft und Arbeitsgruppe Wirtschaft-Arbeit-Haushalt Von Verena Blum (Leitung FG NMG) und Maria Schmid (Leitung AG WAH) Die Fachgrup
Bauen auf belasteten Standorten
Informationen zu Bauvorhaben auf im Kataster der belasteten Standorte eingetragenen Grundstücken. Nach Art.3 der Altlastenverordnung (AltlV) können Bauvorhaben auf belasteten Standorten nur unter g
Ausschlagung Erbschaft
Ausschlagung der Erbschaft, Ausschlagungserklärung Erbschaft Kantonsgericht Zug gemäss Art. 566 ff. ZGB Kantonsgericht des Kantons Zug Das Ausschlagungsrecht kommt nur Personen zu, denen eine Erbscha
Jugendlager
Jugendlager, Nachwuchstrainingslager Generelle Information An die Organisation und Durchführung von Jugendlagern bzw. Nachwuchstrainingslagern können Lagerbeiträge gewährt werden. Vorbedingungen
Investitionen über 50 000 Franken
Investitionen über 50 000 Franken Generelle Information An die Errichtung, die Erweiterung, den Ausbau sowie die Sanierung von Sportanlagen und Sportbauten sowie von Gebäuden, Anlagen und Behältnis

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