Der Umfang der Steuerpflicht, die Steuerperiode und die Steuerbemessungsgrundlage sind einerseits eng miteinander verknüpft und andererseits im StG in verschiedenen Paragrafen geregelt. Die Ausführungen sind deshalb in Themenbereiche gegliedert und im StG auf verschiedene Paragrafen aufgeteilt.