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Catering Zentrum «Heinrich von Hünenberg»

Informationen zur «Gastronomie» im Zentrum «Heinrich von Hünenberg»
Zentrum Heinrich von Hünenberg
Bild Legende:

Das Zentrum «Heinrich von Hünenberg» bietet eine ausgestattete Gastronomieküche, ideal für kleinere und grössere Anlässe. Ob festlich oder funktional, unser Zentrum schafft ein super Rahmen für Ihren Event.

Catering nach Wahl

Als Veranstalterin oder Veranstalter sind Sie in der Wahl Ihres Caterers frei. Aktuell können Sie einer der drei Partnerbetriebe für eine Offerte anfragen bzw. engagieren:

Die Partnerbetriebe haben eine Catering-Vereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen und kennen die Infrastruktur bereits.

Sie können aber auch einen anderen Caterer Ihrer Wahl wählen. Damit alles reibungslos abläuft, schliesst ein freigewählter Caterer eine Catering-Vereinbarung mit der Einwohnergemeinde Hünenberg ab und es erfolgt eine Instruktion und Übergabe der Infrastruktur von unserem Saalwart-Team an den Caterer. Die Vereinbarung muss vom Caterer spätestens 20 Tage nach der Reservationsanfrage an raumreservationen@huenenberg.ch eingereicht werden.

Selbstverpflegung für Vereine und einheimische Körperschaften

Lokale Vereine und Körperschaften haben die Möglichkeit zur Selbstrestauration. Hierfür schliessen sie einmalig eine Nutzungsvereinbarung mit der Einwohnergemeinde ab. Diese muss innerhalb von 20 Tagen nach der Reservationsanfrage eingereicht werden. Vor der Nutzung erfolgt eine Instruktion und Übergabe von unserem Saalwart.

Getränkeservice

Das Standard-Getränkesortiment wird direkt über die Gemeinde Hünenberg bezogen. Die Bestellung kann via Formular 20 Tage vor dem Anlass eingereicht werden. Für den Bezug von Getränken, die das Standardsortiment übersteigen, haben Sie freie Hand und können diese nach Ihren Wünschen organisieren bzw. mitbringen.

Raummiete

Für lokale Vereine und Körperschaften werden für die Räumlichkeiten im Zentrum «Heinrich von Hünenberg» keine fixe Raummiete verlangt.

Hingegen wird bei Anlässen mit Restauration eine minimale Umsatzbeteiligung* erhoben. Damit wird ein kleiner Beitrag an die gemeindlichen Kosten für Unterhalt, Reinigung, Infrastruktur, Nebenkosten sowie den Support und Personaleinsatz geleistet.

Neben der Umsatzbeteiligung werden für Personen, Firmen sowie auswärtige Vereine eine Miete gemäss der Gebührenordnung erhoben.

* Diese Entschädigung ersetzt die bisherigen indirekten Verpachtungsumsatzbeteiligung des Saalwirtes. Der Wechsel zu der neuen Handhabung ist kostenneutral.

Weitere Informationen

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Hberg Verwaltung

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Informationen und zur Online-Reservation:

Medienmitteilung vom 17.09.2025

Saal «Heinrich von Hünenberg»

Kontakt

Raumreservationen Telefon +41 41 784 44 33

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