Navigieren auf Gemeinde Hünenberg

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuelle Projekte
  • Zweite öffentliche Auflage der Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Langrüti»

Zweite öffentliche Auflage der Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Langrüti»

Bauprojekt

Vom 2. Oktober bis am 21. Oktober 2025 findet die zweite öffentliche Auflage der formellen Überführung der Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli» statt. Die Unterlagen können während der Bürozeiten im Gemeindehaus und jederzeit auf der gemeindlichen Webseite eingesehen werden.

Die Gemeinde Hünenberg überführt formell die nach bisherigem Recht geltenden Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli» ins neue Recht. Dies ist eine Vorschrift des Kantons gemäss Planungs- und Baugesetzes. Im Sommer 2025 lag die formelle Überführung der Bebauungspläne während 30 Tagen öffentlich auf. Während dieser Zeit sind beim Gemeinderat zwei Einwendungen zum Bebauungsplan «Dersbach-Langrüti» eingegangen. Der Gemeinderat hat zu den Einwendungen am 4. September 2025 Stellung genommen. Im Anschluss daran haben die Einwendenden ihre Einwendungen per 15. September 2025 bzw. per 18. September 2025 zurückgezogen.

Somit liegen nun alle Bestandteile für die formelle Überführung der Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli» gemäss Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug vor. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 23. September 2025 die formelle Überführung der Bebauungspläne beschlossen.

Als nächster Schritt folgt nun vom 2. Oktober bis am 21. Oktober 2025 die zweite öffentliche Auflage. Während dieser Zeit können die Pläne während der ordentlichen Bürozeiten im Gemeindehaus eingesehen werden (Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses, Chamerstrasse 11, Zugang direkt über das Treppenhaus). 

Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat. 

Folgende Planungsakten liegen öffentlich auf:

Verbindlicher Bestandteil Bebauungsplan "Schlattwäldli", "Dersbach-Langrüti", "Schürmatt" und "Maihölzli"

Verbindlicher Bestandteil Bebauungsplan "Schlattwäldli", "Dersbach-Langrüti", "Schürmatt" und "Maihölzli"
Typ Titel
Situationsplan 1:500 / Bestimmungen vom 16.9.2025 - Schlattwäldli
Situationsplan 1:500 / Bestimmungen vom 16.9.2025 - Dersbach-Langrüti
Situationsplan 1:500 / Bestimmungen vom 16.9.2025 - Schürmatt
Situationsplan 1:500 / Bestimmungen vom 16.9.2025 - Maihölzli

Weitere orientierender Bestandteile "Dersbach-Langrüti"

Weitere orientierender Bestandteile "Dersbach-Langrüti"
Typ Titel
Grobbeurteilung des Lärmschutzes vom 09.02.2007
Lärmschutznachweis vom 27.09.2008
Vereinbarung Heckenbepflanzung vom 06.10.2009

Weitere orientierender Bestandteile "Maihölzli"

Weitere orientierender Bestandteile "Maihölzli"
Typ Titel
Richtprojekt Bebauung vom 25.01.2017
Richtprojekt Umgebung vom 20.06.2017

Weitere Informationen

hidden placeholder

Hberg Verwaltung

Fusszeile

Deutsch