Familie, Mutter - und Vaterschaft
Die Gemeinde Risch gewährt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen einen geregelten Anspruch auf bezahlten Mutter- und Vaterschaftsurlaub. Zusätzlich zu dieser Unterstützung erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit ihren Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen, eine jährliche Familienzulage in Höhe von Fr. 2'200.00. Des Weiteren werden Kinderzulagen an diejenigen gezahlt, die Verantwortung für Kinder unter 18 Jahren oder für Kinder bis 25 Jahren in Ausbildung übernehmen. Diese umfassenden Leistungen zielen darauf ab, Familien bestmöglich zu unterstützen und eine ausgeglichene Work-Life-Balance zu fördern.
Die Grundlagen für die Familien- und Kinderzulagen sind im kantonalen Personalgesetz geregelt.