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Gemeindeversammlung

Informationen zu den Gemeindeversammlungen

Oberstes Organ der Gemeinde Risch

Gemeindeversammlung im Saal Dorfmatt
Bild Legende:
Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde Risch. Eine Gemeindeversammlung wird mindestens zweimal pro Jahr einberufen, für die Verabschiedung des Budgets und die Abnahme der Rechnung. Die Versammlung wird vom Gemeindepräsidenten geleitet.

An der Gemeindeversammlung sind alle in der Gemeinde Risch wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV; § 4 WAG).

Zuständigkeiten der Gemeindeversammlung

Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind in § 69 des Gemeindegesetzes abgehandelt. Es sind dies:

  • Erlass von allgemeinverbindlichen Gemeindereglementen;
  • Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit einer andern Gemeinde und über Änderungen der Gemeindegrenzen, sofern es sich nicht um kleine Grenzbereinigungen handelt;
  • Beschlussfassung über die (Global-) Budgets, den Steuerfuss und die übrigen Gemeindesteuern sowie Genehmigung der Leistungsaufträge (§ 18a);
  • Genehmigung der Jahresrechnung und allfälliger Separatrechnungen;
  • Beschlussfassung über neue Ausgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist;
  • Beschlussfassung über die Errichtung öffentlich-rechtlicher Anstalten oder Beteiligung an solchen;
  • Beschlussfassung über die Gründung von oder Beteiligung an privaten Unternehmungen oder Organisationen sowie über die Gewährung von Darlehen an solche;
  • Bewilligung von Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat durch Gemeindebeschluss zuständig erklärt wird;
  • Aufsicht über die Tätigkeit des Gemeinderates und Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung;
  • Übertragung von Aufgaben an Dritte im Sinne von § 61 Abs. 1 Gemeindegesetz, sofern diesen hoheitliche Befugnisse zukommen;
  • die in Spezialgesetzen umschriebenen Befugnisse.

Daten der Rechnungs- und Budgetgemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung findet üblicherweise an folgenden Tage im Saal Dorfmatt statt:

GemeindeversammlungTag
Rechnungsgemeindeversammlung erster Montag im Juni
Budgetgemeindeversammlung letzter Dienstag im November

Ehrungen Gemeinde Risch

Per 1. Juni 2015 trat die Verordnung über Ehrungen der Gemeinde Risch in Kraft. Gemäss dieser können Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine besondere Leistung erbracht haben, vom Gemeinderat mit einer Auszeichnung geehrt werden (Art. 1 Abs. 1).

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein (Art. 3):

  • Die Person muss ihren Wohnsitz in der Gemeinde Risch haben.
  • Es muss eine besondere Leistung erbracht worden sein.
  • Die Person hat nicht schon zuvor von der Gemeinde Risch eine Auszeichnung erhalten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Auszeichnungen, die der Person im Jugendalter verliehen wurden.

Bis anhin wurden folgende Personen und Organisationen geehrt:

Typ Titel
Ehrungen ab 2003

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