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05.12.2013

Öffentliche Auflage Lindenmatt

05.12.2013
Öffentliche Auflage Lindenmatt

Zur Ausschreibung im Amtsblatt vom 06. Dezember 2013 und 13. Dezember 2013:

Öffentliche Mitwirkung zur Anpassung des gemeindlichen Richtplans

Nach § 37 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind gemeindliche Richtpläne gemäss dem Verfahren der Zonenplanung, jedoch durch den Gemeinderat, zu erlassen.
Die Beschwerdemöglichkeit gemäss § 41 PBG entfällt. Gestützt auf § 39 PBG wird die Anpassung des gemeindlichen Richtplans im Sinne einer öffentlichen Mitwirkung zusammen mit folgenden Akten öffentlich aufgelegt:

-        Richtplananpassung Lindenmatt (Anpassung gemeindlicher Richtplan)

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, bei diesem Mitwirkungsverfahren mitzumachen und zur vorliegenden Anpassung des gemeindlichen Richtplans Stellung zu nehmen. Die Richtplananpassung erfolgt gleichzeitig mit dem Auflageverfahren für den Bebauungsplan „Lindenmatt III“ mit zugehöriger Anpassung der Nutzungsplanung. Zu diesem Zweck liegt die Richtplananpassung vom Freitag, 06. Dezember 2013 bis und mit Montag, 06. Januar 2014 auf der Abteilung Planung/Bau/Sicherheit, Gemeinde Risch, Zentrum Dorfmatt, 2. Stock, Auflagezimmer, zu den üblichen Bürozeiten, zur öffentlichen Einsichtnahme auf (8 bis 11.45 Uhr, 13.30 bis 17 Uhr, montags bis 18 Uhr). Während der Auflagefrist können Einwendungen schriftlich dem Gemeinderat, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz, eingereicht werden.

 

Bebauunsplan Lindenmatt III mit Bestimmungen, Freiraumkonzept Lindenmatt, Änderung Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd, Zonenplanänderung sowie Richtplanänderung

Der Gemeinderat hat dem „Bebauungsplan Lindematt III" am 03. September 2013 für die Vorprüfung der Baudirektion des Kantons Zug zugestimmt und die Unterlagen eingereicht. Mit Schreiben vom 13. November 2013 wurden der Einwohnergemeinde die beiden Vorprüfungsberichte zugestellt. Der Gemeinderat hat am 03. Dezember 2013 untenstehende Unterlagen beschlossen und zur öffentlichen Auflage freigegeben.

Gestützt auf § 39 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug liegen ab Freitag, 06. Dezember 2013 bis und mit Montag, 06. Januar 2014, auf der Abteilung Planung/Bau/Sicherheit, Gemeinde Risch, Zentrum Dorfmatt, 02. Stock, Auflagezimmer, zu den üblichen Bürozeiten, die folgenden Unterlagen öffentlich auf:

- Bebauungsplan Lindenmatt vom 03. Dezember 2013
- Bestimmungen zum Bebauungsplan Lindenmatt vom 03. Dezember 2013
- Planungsbericht zum Bebauungsplan Lindenmatt vom 03. Dezember 2013
- Konzept Freiraum Lindenmatt vom 03. Dezember 2013
- Änderung Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd vom 03. Dezember 2013
- Aufhebung Quartiergestaltungsplan Lindenmatt vom 03. Dezember 2013
- Teiländerung des Zonenplans, Umzonung Lindenmatt vom 03. Dezember 2013
- Vorprüfungsberichte des Amtes für Raumplanung (2) vom 13. November 2013
- Beilage zum Planungsbericht BBP Lindenmatt, September 2013
- Erschliessungskonzept Lindenmatt III vom 18. Juli 2013
- Lärmgutachten zum Bebauungsplan Lindenmatt III vom 13. Juli 2013

Während der Auflagefrist können schriftliche Einwendungen an den Gemeinderat Risch, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz, eingereicht werden. Diese sind im Doppel einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

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