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Versickerung von Regenwasser
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Gemäss Art. 7 des Gewässerschutzgesetzes ist nicht verschmutztes Regenwasser zu versickern. Durch die Ausdehnung der Siedlungsgebiete wird der Untergrund immer mehr versiegelt. Regenwasser kann nicht
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Umgang mit abgetragenem Boden
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Informationen zum Vorgehen beim Bauen auf Flächen mit Belastungshinweisen (PBV-Eintrag) Bei Bauvorhaben auf Flächen mit Belastungshinweisen (PBV-Eintrag) muss gemäss Wegleitung Bodenaushub (BAFU 2001
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Gesetzliche Grundlagen
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Gesetzliche Grundlagen Einreise/Aufenthalt Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration AIG
Vorordnung über die Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE
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Gleichstellungsgesetz
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Regeste:
Art. 114 lit. a ZPO und Art. 243 Abs. 2 lit. a ZPO; GlG – Werden Ansprüche mit einem Streitwert von über CHF 30'000.– geltend gemacht und fallen diese nur in geringem Umfang unter das ,
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Art. 114 lit. a ZPO und Art. 243 Abs. 2 lit. a ZPO; Gleichstellungsgesetz
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Regeste:
Art. 114 lit. a ZPO und Art. 243 Abs. 2 lit. a ZPO; GlG – Werden Ansprüche mit einem Streitwert von über CHF 30'000.– geltend gemacht und fallen diese nur in geringem Umfang unter das Glei
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Unternutzungsabzug
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Unternutzung (§ 7 VO StG):
«Bei einer am Wohnsitz selbstbewohnten Liegenschaft oder einem Teil davon wird der Marktmietwert infolge dauernder Unternutzung reduziert. Voraussetzung ist einerseits ein
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(3) Q&A
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Q&A zu Tests in Betrieben und Organisationen Sie interessieren sich für Reihentests in Ihrem Betrieb? Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Betriebstestungen zusammengefa
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Branchenlösungen
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z.B. für Tankstellen, Textilreinigungen, Malerbetriebe etc. Das Umweltschutz- und Gewässerschutzgesetz ermöglichen es, Betriebe und Anlagen durch externe Kontrolleure überprüfen zu lassen. Die Baudir
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ÖREB-Kataster
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Die Abteilung Vermessung ist die zuständige Stelle für den Aufbau und Betrieb des Katasters der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Der ÖREB-Kataster (Kataster der öffentl
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Meldung gefährliche Hunde
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gegen auffällige Hunde bezwecken die Vorbeugung von Vorfällen mit Hunden (Hundebisse). Zucht und Haltung von Hunden müssen die Sozialverträglichkeit der Hunde sicherstellen. Hundehaltende haben die nötigen