Einleitung
Kommentar PBG
Zweck und Zuständigkeiten
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften
Sondernutzungspläne und Erschliessung
Sicherung von Planungen
Verfahrensbestimmungen
§ 36 Erlass von kantonalen Richtplänen
§ 37 Erlass des gemeindlichen Richtplans
§ 37a Erlass von gemeindlichen Quartiergestaltungsplänen
1 Gemeindliche Quartiergestaltungspläne sind gemäss dem Verfahren der gemeindlichen Zonenplanung durch den Gemeinderat zu erlassen.
2 Die Beschwerdemöglichkeit gemäss § 41 entfällt.
Materialien
§ 37a (neu: 1. Januar 2019)
Bisher enthielt das PBG keine Vorschriften zum Erlass von Quartiergestaltungsplänen. Dies ist nun zu ändern. Die Vorschriften für den Erlass des kommunalen Richtplans sollen auch für den Erlass von gemeindlichen Quartiergestaltungsplänen Gültigkeit haben. Einzig die kantonale Genehmigungspflicht entfällt (§ 43 Abs. 1 PBG).