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Einleitung

Kommentar PBG

Zweck und Zuständigkeiten

Kantonale Pläne und Bauvorschriften

Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften

Sondernutzungspläne und Erschliessung

Sicherung von Planungen

Verfahrensbestimmungen

§ 36 Erlass von kantonalen Richtplänen

§ 37 Erlass des gemeindlichen Richtplans

§ 37a Erlass von gemeindlichen Quartiergestaltungsplänen

1 Gemeindliche Quartiergestaltungspläne sind gemäss dem Verfahren der gemeindlichen Zonenplanung durch den Gemeinderat zu erlassen.
2 Die Beschwerdemöglichkeit gemäss § 41 entfällt.

Materialien
§ 37a (neu: 1. Januar 2019)

Bisher enthielt das PBG keine Vorschriften zum Erlass von Quartiergestaltungsplänen. Dies ist nun zu ändern. Die Vorschriften für den Erlass des kommunalen Richtplans sollen auch für den Erlass von gemeindlichen Quartiergestaltungsplänen Gültigkeit haben. Einzig die kantonale Genehmigungspflicht entfällt (§ 43 Abs. 1 PBG).

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