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Schuleintritt in den obligatorischen Kindergarten
diesem Falle eine Privatschule .  Freiwilliges Kindergartenjahr Alle Gemeinden des Kantons Zug bieten bereits vor dem obligatorischen Kindergarten ein freiwilliges Kindergartenjahr an. Die Bestimmung von Aufnahmekriterien obliegt den Gemeinden. Kinder des freiwilligen Kindergartens sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet. Ein Austritt ist spätestens bis am 31. Oktober möglich.Startseite Schulaufsicht
Atelierbeschreibung
ost-orientiert (Morgensonne), gegenüber befindet sich ein Sportplatz, d.h. die Aussicht bietet einen freien Blick in den weiten Himmel über Manhattan bzw. in die Weite auf die Skyline der Häuser entlang des
Wie läuft das Verfahren, wenn Erziehungsberechtigte eine freiwillige Repetition verlangen, obwohl es die Lehrperson nicht unterstützt, bzw. wenn sich Erziehungsberechtigte gegen eine von der Lehrperson vorgeschlagene Repetition wehren?
Schulrecht: Wie läuft das Verfahren, wenn Erziehungsberechtigte eine freiwillige Repetition verlangen, obwohl es die Lehrperson nicht unterstützt, bzw. wenn sich Erziehungsberechtigte gegen eine von der
Kurzzeitgymnasium (KZG)
des Kurzzeitgymnasiums ist die ge­samtschweizerisch anerkannte gymnasiale Maturität, welche den freien Zugang zu allen Studienrichtungen der Universitäten, der ETH, der pädagogischen Hoch­schulen und
Kindergartenstufe
minimale Unterrichtsdauer von drei Stunden (exkl. Auffangzeit) gilt. Die Unterrichtszeiten des freiwilligen Kindergartens legt die Gemeinde fest. Heilpädagogische Früherziehung Die heilpädagogische F
Gemeindliche Musikschulen
Musikschule. Diese ermöglicht musikalisch interessierten Schülerinnen und Schülern, ein Instrument nach freier Wahl zu erlernen. In Ensembles, Orchestern und Bands wird ergänzend zum Instrumentalunterricht gemeinsam
Vergleich Lehrpläne BKZ - Lehrplan 21
Vergleich der aktuellen Lehrpläne der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug, Freiburg (deutschsprachiger Teil) und Wallis (deutschsprachiger Teil) mit dem Lehrplan 21
Vorfälle mit Hunden
welche dem Problem gerecht werden, das Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit, die persönliche Freiheit und die Ansprüche des Tieres berücksichtigen und welche letztlich auch mit einem vertretbaren Aufwand
Pflichten
Umgang und Dokumentationspflicht keine gesundheitsgefährdende Stoffe Behandelnde Tierärztin / Behandelnder Tierarzt Tierärztinnen und Tierärzte müssen über ihre Berufstätigkeit Aufzeichnungen führe
Rohner Franziska
Baarerstrasse 53 6300 Zug franziska.rohner@zg.ch +41 41 728 36 21 juristische Mitarbeiterin (freitags abwesend)

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